Die Räum- und Streupflicht liegt bei Eigentümerschaft und Verwaltung — auch um sechs Uhr morgens bei Schneefall. Wir übernehmen sie für Sie.
Unser Pikett beobachtet die Wetterlage und rückt aus, bevor die ersten Mieter das Haus verlassen. Zugänge, Parkplätze und Trottoirs sind vor sieben Uhr geräumt und gestreut.
So früh, dass Zugänge und Trottoirs vor sieben Uhr begehbar sind. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach.
Wahlweise als Saisonpauschale oder pro Einsatz. Beides halten wir schriftlich fest.
Ja. Verwaltungen erhalten eine Einsatzliste — wichtig bei Haftungsfragen.
Kostenlose Besichtigung, schriftliche Offerte innert 24 Stunden.